Was ist bei einer KFZ-Zulassung notwendig?

KFZ-Neuanmeldung:

  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des anzumeldenden Fahrzeuges
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen nicht notwendig)
  • Versicherungsbestätigung (bei Makler oder Versicherung erhältlich)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)

Fahrzeugwechsel:

  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des anzumeldenden Fahrzeuges
  • Zulassungsschein des abzumeldenden Fahrzeuges
  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des abzumeldenden Fahrzeuges
  • Kennzeichentafeln (falls diese nicht weiter verwendet werden z. B. noch kein EU-Kennzeichen)
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung des anzumeldenden Fahrzeuges
  • Positives Prüfgutachten (bei einem Neuwagen nicht notwendig)
  • Versicherungsbestätigung (bei Makler oder Versicherung erhältlich)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die An-/Abmeldung nicht selber durchgeführt wird)

Einschluss eines Wechselkennzeichens:

  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des anzumeldenden Fahrzeuges
  • Zulassungsschein des bisherigen Fahrzeuges
  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des bisherigen Fahrzeuges
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung vom anzumeldenden Fahrzeug
  • Positives Prüfgutachten (bei einem Neuwagen nicht notwendig)
  • Kennzeichentafeln (falls diese nicht weiter verwendet werden z. B. noch kein EU-Kennzeichen)
  • Versicherungsbestätigung (bei Makler oder Versicherung erhältlich)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht selber durchgeführt wird)

Verpflichtende Änderungen im Zulassungsschein

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Adoptionsdokument, Scheidungsurteil
  • Auch bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes muss die KFZ-Zulassung innerhalb einer Woche geändert werden
  • Bei Wohnsitzwechsel außerhalb eines Verwaltungsbezirkes wird zusätzlich eine Versicherungsbestätigung benötigt (bei Makler oder Versicherung erhältlich)
    •     Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
    •     Zulassungsschein
    •     Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
    •     Vollmacht (wenn die Änderung nicht selber durchgeführt wird)

Hinweis: Jede Änderung muss vorher bei der jeweiligen Behörde gemeldet sein, bevor diese in der KFZ-Zulassung durchgeführt werden kann.

Hinterlegung der Kennzeichen:

  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Hinterlegung nicht selber durchgeführt wird)

Wiederausfolgung der Kennzeichen:

  • Versicherungsbestätigung (bei Makler oder Versicherung erhältlich)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Wiederausfolgung nicht selber durchgeführt wird)

Wunschkennzeichen:

Die Beantragung, Bewilligung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens erfolgt bei der Behörde (Verkehrsamt in Wien oder die zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft). Anschließend müssen in der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln bestellt werden und nach Lieferung wird die Zulassung – nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (siehe Neuanmeldung) – in der Zulassungsstelle durchgeführt.

Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen:

  • Anzeigebestätigung (Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Kennzeichenzuweisung nicht selber beantragt wird)
  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des betreffenden Fahrzeuges
  • Zulassungsschein
  • Positives Prüfgutachten (bei einem Neuwagen nicht notwendig)
  • Ev. vorhandene Kennzeichentafel des bisherigen Kennzeichens

Verlust des Zulassungsscheines Teil I und/oder Teil II:

In der Zulassungsstelle ist eine Erklärung des Zulassungsbesitzers über den Grund des Verlustes bzw. der Unbrauchbarwerdung des Originals abzugeben.

Verlust des Typenscheins, Datenblattes oder des Einzelgenehmigungsbescheides:

Bei Verlust des Genehmigungsdokumentes (ausgestellt ab dem 01. Juli 2007) stellt der Fahrzeugeigentümer in der Zulassungsstelle den Antrag auf (weiteren) Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank.
Bei Verlust des Genehmigungsdokumentes eines Fahrzeuges, das noch nicht vollständig in der Genehmigungsnachweises erfasst ist, ist vom Aussteller des bisherigen Genehmigungsnachweises ein Duplikat herzustellen und von der Zulassungsstelle mit Teil II der aktuellen/letzten Zulassung zum kompletten Duplikat des Fahrzeug-Genehmigungsdokumentes zu verbinden.

Abmeldung:

  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des abzumeldenden Fahrzeuges
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht selber durchgeführt wird)

Leasingfahrzeuge

Bei Leasing ist zusätzlich eine Leasingbestätigung erforderlich

Firmenfahrzeuge

Bei Firmenwagen benötigt man zusätzlich einen Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug.

Kosten einer KFZ-Zulassung:

  • Behördenanteil: € 119,80
  • Bearbeitungsleistung: € 45,00
  • Abfrage aus dem Zentralen Melderegister (Meldezettel): € 1,00
  • Begutachtungsplakette: € 1,45
  • Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
    • PKW und LKW: € 18,00
    • Motorrad: € 9,80
    • Motorfahrrad: € 5,50
    • Anhänger: € 9,00
    • Zugmaschine: € 9,00

Preisangaben Stand: 16.04.2012

 

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