Hinweis: Jede Änderung muss vorher bei der jeweiligen Behörde gemeldet sein, bevor diese in der KFZ-Zulassung durchgeführt werden kann.
Die Beantragung, Bewilligung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens erfolgt bei der Behörde (Verkehrsamt in Wien oder die zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft). Anschließend müssen in der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln bestellt werden und nach Lieferung wird die Zulassung – nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (siehe Neuanmeldung) – in der Zulassungsstelle durchgeführt.
In der Zulassungsstelle ist eine Erklärung des Zulassungsbesitzers über den Grund des Verlustes bzw. der Unbrauchbarwerdung des Originals abzugeben.
Bei Verlust des Genehmigungsdokumentes (ausgestellt ab dem 01. Juli 2007) stellt der Fahrzeugeigentümer in der Zulassungsstelle den Antrag auf (weiteren) Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank.
Bei Verlust des Genehmigungsdokumentes eines Fahrzeuges, das noch nicht vollständig in der Genehmigungsnachweises erfasst ist, ist vom Aussteller des bisherigen Genehmigungsnachweises ein Duplikat herzustellen und von der Zulassungsstelle mit Teil II der aktuellen/letzten Zulassung zum kompletten Duplikat des Fahrzeug-Genehmigungsdokumentes zu verbinden.
Bei Leasing ist zusätzlich eine Leasingbestätigung erforderlich
Bei Firmenwagen benötigt man zusätzlich einen Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug.
Preisangaben Stand: 16.04.2012
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