muki Kfz-Zulassungs-Service

mit prämierter Kundenorientierung

Leistungen: Fahrzeug-Neuanmeldung (auch Leasing- und Firmenfahrzeuge) · Fahrzeugwechsel · Bestellung der Wunschkennzeichentafeln · Abmeldung · Einschluss eines Wechselkennzeichens · Änderungen im Zulassungsschein
Kfz-
Zulassung

muki Kfz-Zulassungsstellen

Kennzeichen: W

Hamburger Straße 10
1050 Wien

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Tel. 05 0665 5510
Fax 05 0665 4510
E-Mail: zulassungsstelle.wien@muki.com 

Kennzeichen: AM, BL, BN, GD, GF, HL, HO, KG, KO, KR, KS, LF, MD, ME, MI, NK, P, PL, SB, SW, TU, WB, WN, WT, WY, ZT

Hauptstraße 260
2231 Strasshof an der Nordbahn

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Tel. 05 0665 2970
Fax 05 0665 3970
E-Mail: zulassungsstelle.strasshof@muki.com

Kennzeichen: GF, BL, KG, KO, MD, MI, TU

Hauptstraße 24
2232 Deutsch-Wagram

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8:00 – 12:00 Uhr,
Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr & 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr

Tel. 05 0665-2950
Fax 05 0665-3950
E-Mail: zulassungsstelle.deutsch-wagram@muki.com

Kennzeichen: GM

Kirchenstraße 52
4824 Gosau

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Tel. 05 0665 2940
Fax 05 0665 3940
E-Mail: zulassungsstelle.gosau@muki.com

Kennzeichen: E, EU, GS, JE, MA, ND, OP, OW

Bründlfeldweg 63
7000 Eisenstadt

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 07:30 – 15:00

Tel. 02682 21803-11
Fax 02682 21803-99
E-Mail: zulassungsstelle.eisenstadt@muki.com

Kennzeichen: BM, DL, G, GB, GU, HF, LB, LE, LI, LN, MT, MU, SO, VO, WZ

Eichfeld 127
8480 Mureck

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 17:00 Uhr

Tel. 05 0665 2980
Fax 05 0665 3980
E-Mail: zulassungsstelle.mureck@muki.com

Kennzeichen: G, GU, DL, LB, VO

Packer Straße 111
(Einfahrt über Feldstraße)
8501 Lieboch

Öffnungszeiten:
Mo-Di: 8:00 – 12:00 Uhr
und 12:30 â€“ 17:00 Uhr
Mi-Fr: 8:00 â€“ 13:00 Uhr

Telefon: 05 0665-2960
Fax: 05 0665-3960

E-Mail zulassungsstelle.lieboch@muki.com

Checkliste

  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des anzumeldenden Fahrzeuges
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • Versicherungsbestätigung (bei Betreuer oder Versicherung erhältlich)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
  • Für Firmenkunden: Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug
  • Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)

Abzumeldendes Fahrzeug:

  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln (falls diese nicht weiter verwendet werden, z. B. noch kein EU-Kennzeichen oder bei Behörden-Zusammenlegungen)

Anzumeldendes Fahrzeug

  • Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Versicherungsbestätigung (bei Betreuer oder Versicherung erhältlich)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die An-/Abmeldung nicht selber durchgeführt wird)
  • Für Firmenkunden: Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug
  • Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)
  • Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt.
  • Bei der Antragstellung wird ein befristeter Teil I der Papierzulassungsbescheinigung ausgestellt, damit das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Dieser befristete Teil I der Papierzulassungsbescheinigung verliert nach postalischer Zusendung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens jedoch nach acht Wochen seine Gültigkeit.
  • Der Umstieg von einer Papierzulassungsbescheinigung auf einen Scheckkartenzulassungsschein ist jederzeit möglich. Dafür wird die alte Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier von der Zulassungsstelle eingezogen und stattdessen – wie bei der oben beschriebenen Fahrzeuganmeldung – eine befristete Papierausfertigung ausgestellt. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt. Die befristete Papierausfertigung wird mit Zustellung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens jedoch nach acht Wochen ungültig.
  • Seit 1. März 2013 stellt die Zulassungsstelle auf Antrag auch zwei gleichlautende Ausfertigungen des Zulassungsscheines aus. Dies wird auf der Zweitausfertigung vermerkt; bei Scheckkartenzulassungsscheinen wird der Vermerk "Zweitkarte" mit freiem Auge lesbar angebracht.

  • Bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes oder Namensänderung werden die neuen Meldedaten automatisch vom Zentralen Melderegister in die Zulassung übernommen
  • Bei Wohnsitzwechsel außerhalb eines Verwaltungsbezirkes ist die behördliche Fahrzeug-Ummeldung erforderlich:
    • Versicherungsbestätigung (bei Betreuer oder Versicherung erhältlich)
    • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid
    • Zulassungsschein
    • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
    • Vollmacht (wenn die Änderung nicht selber durchgeführt wird)
    • Für Firmenkunden: Firmenbuchauszug / Handelsregisterauszug 
    • alte Kennzeichentafeln

  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln (inkl. roter Tafel – sofern vorhanden)
  • Amtlicher Lichtbildausweise (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Hinterlegung nicht selber durchgeführt wird)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Wiederausfolgung nicht selber durchgeführt wird)
  • Die Beantragung, Bewilligung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens erfolgt bei der Behörde (Verkehrsamt in Wien oder die zuständige Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft). Anschließend müssen in der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln bestellt werden und nach Lieferung wird die Zulassung – nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (siehe Kfz-Neuanmeldung) – in der Zulassungsstelle durchgeführt.
  • Anzeigebestätigung (Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Vollmacht (wenn die Kennzeichenzuweisung nicht selber beantragt wird)
  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des betreffenden Fahrzeuges
  • Zulassungsschein
  • evtl. vorhandene Kennzeichentafel des bisherigen Kennzeichens
  • In der Zulassungsstelle ist eine Erklärung des Zulassungsbesitzers über den Grund des Verlustes bzw. der Unbrauchbarwerdung des Originals abzugeben
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie beim Generalimporteur)
  • Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
  • Anzeigebestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines – muss vom Zulassungsbesitzer persönlich erfolgen
  • Zulassungsschein(e)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Typenschein, Datenblatt oder Einzelgenehmigungsbescheid des abzumeldenden Fahrzeuges
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichentafeln (inkl. roter Tafel – sofern vorhanden)
  • Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht selber durchgeführt wird)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
  • Bei Leasing ist zusätzlich eine Leasingbestätigung erforderlich

Personen unter 18 Jahren benötigen zusätzlich:

  • Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
  • Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
  • Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung


Von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:

  • Bei Vollendung des 15. Lebensjahres: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
  • Bei Vollendung des 16. Lebensjahres: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
  • Bei Vollendung des 17. Lebensjahres: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
  • Behinderte Minderjährige generell

  • Behördenanteil: € 119,80
  • Bearbeitungsleistung: € 60,80
  • Abfrage aus dem Zentralen Melderegister (Meldezettel): € 1,10
  • Begutachtungsplakette: € 2,30
  • Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
    • PKW und LKW: € 23,00
      • Oldtimer-PKW und -LKW: € 26,00

    • Motorrad: € 13,00
    • Motorfahrrad: € 8,50
    • Anhänger: € 11,50
      • Oldtimer-Anhänger: € 13,00

    • Zugmaschine: € 11,50
    • rote Kennzeichentafel: € 11,90

  • bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheines: € 28,10
  • Ergänzungen der Fahrzeugdaten: gratis
  • Abmeldung: gratis
  • Hinterlegung und Ausfolgung der Kennzeichen: gratis

Preisangaben Stand: 01.09.2023