muki-Informationen zum Corona-Virus
Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Geschäftspartner,
auch nach Aussage der Bundesregierung erfordert die Corona-Pandemie vorübergehend, „unser soziales Leben auf ein Minimum zu reduzieren“. Wenn wir also körperlich ein wenig auseinander rücken, sollten wir in dieser Zeit umso mehr zusammenhalten.
Wir freuen uns, dass wir nach den zur Eindämmung des Corona-Virus verfügten Maßnahmen seit 4. Mai auch wieder persönlich für Sie da sein können (die Kfz-Zulassungsstellen haben bereits seit 14. April wieder geöffnet). Für alle Ihre Fragen steht Ihnen das muki Team natürlich auch in vollem Umfang per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Außerhalb unserer Bürozeiten nutzen Sie für Ihre Anliegen bitte unser Kontaktservice. Alle versicherten Leistungen, Anfragen, Wünsche und Bitten werden wir, wie Sie es von uns gewohnt sind, schnellstmöglich und immer gerne bearbeiten.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr muki Team
Das zentrale Thema derzeit ist das Corona-Virus und die von ihm ausgelöste, inzwischen weltweite Pandemie COVID-19. Derzeit können nur die Symptome therapiert werden, beispielsweise mit fiebersenkenden Medikamenten. Eine spezifische Therapie oder Impfung existiert noch nicht.
Wenn Sie den Verdacht haben, an COVID-19 erkrankt zu sein:
Bleiben Sie zu Hause und wählen Sie die kostenlose Gesundheits-Hotline 1450.
Mit allgemeinen Fragen wenden Sie sich an die kostenlose Infoline der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) unter 0800 555 621.
Auf der Website der AGES finden Sie nähere Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung gegen das Corona-Virus.
Wir haben Hinweise zu häufigen Fragen zusammengestellt, die Ihre Versicherung bei muki betreffen.
Leistungen aus der Reiseversicherung:
Reiseversicherungsleistungen (wie Reisestorno, Reiseabbruch, Rückholung usw.) wegen Seuchen, Epidemien und Pandemien sind bedingungsgemäß ausgeschlossen. Dies bezieht sich derzeit auf Erkrankungen, Reisewarnungen usw. wegen COVID-19; Schutz für die versicherten Krankheiten gemäß der gültigen Bedingungen besteht selbstverständlich uneingeschränkt.
„Help“, das ORF-Konsumentenmagazin, hat Informationen für Sie zusammengestellt, „wie man Reisen kostenlos stornieren kann“.
Reisewarnungen:
Eine aktuelle Liste der Reisewarnungen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten finden Sie hier.
Sonderklasse-Behandlung im Fall einer Corona-Infektion:
Bei einer Corona-Erkrankung ist eine Behandlung in der Sonderklasse nicht möglich, da behördlich vorgeschriebene Quarantäne-Maßnahmen greifen. Privatspitäler in Österreich verfügen nicht über Quarantänestationen, sodass der Patient in einer Quarantänestation bestimmter öffentlicher Krankenhäuser behandelt wird (z.B. in Wien das Kaiser-Franz-Josef-Spital/SMZ Süd).
Leistungen aus Sonderklasse- und Tagegeld-Tarifen:
Bei einem Aufenthalt in einem Quarantänezentrum (zur Absonderung) besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Die Unterbringung in Not- oder Ausweichquartieren wie „Krankenrevieren“ oder Anhaltungen aus „organisatorischen Gründen“ sind nicht versichert. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Heilbehandlungen.
Tagegeld laut vereinbartem Tarif wird bei einem medizinisch notwendigen Spitalaufenthalt gezahlt, das ist:
- in der Tagegeldversicherung das vereinbarte Krankenhaustagegeld,
- in der Sonderklasseversicherung ggf. das Ersatztagegeld.