muki Kfz-Haftpflicht

Eine gute Kfz-Versicherung von Anfang an

Wir sind bestens eingestellt auf Ihre Mobilität. Mit unseren Kfz-Versicherungen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, die im Schadensfall perfekt, schnell und einfach greifen. Was uns von muki besonders wichtig ist, ist der persönliche und engagierte Service, der seit Jahren ausgezeichnet ist. Denn was wirklich zählt, wenn etwas passiert, sind hilfreiche und effektive Leistungen in allen Bereichen – Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
Kfz
Haftpflicht
Wir wollen, dass Sie gut an Ihre Ziele kommen

Ihre Vorteile

  • Unbegrenzte Freischäden (nur bei Haftpflicht Premium)
  • Zweitwagenregelung gilt für Lebensgefährten/Ehegatten
  • -10 % Berufsgruppen-Rabatt
  • Versicherungssumme € 20 Millionen
  • Kein Zuschlag bei unterjähriger Zahlung auf die Prämie (ausgenommen motorbezogene Kfz-Steuer)
  • EURO-Lenkerhaftpflicht für Mietwagen
  • -10 % auf Kfz mit Hybrid- oder Elektroantrieb
  • Interne Stufenmitnahme
  • Assistance (optional um € 29,- jährlich): Hilfe- und Beistandsleistung EU-weit, Pannen- und Abschlepphilfe, Mietwagen bei Fahrzeugausfall und vieles mehr
  • Kein Schadenersatz-Beitrag bei L17-Ausbildungsfahrten und L-Übungsfahrten
  • -10 % Bestandskundenrabatt
  • Anerkennung von Firmenbestätigungen
  • Verbandsstufenmitnahme auf 2 Jahre erweitert
Günstig kalkuliert, perfekt abgesichert

Haftpflicht Pkw

Für die Prämienberechnung in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind jetzt neben der Art des Fahrzeuges und der kW-Leistung u.a. folgende Scoring-Parameter relevant:

  • Alter des Versicherungsnehmers,
  • Alter des Fahrzeuges,
  • Prämienstufe und
  • Region.

 

Sie können die Prämien ganz einfach online auf entsprechenden Vergleichsrechnern (z.B. durchblicker.at) berechnen.

Unseren Vertriebspartnern steht für ihre Kunden z.B. auch der muki-Onlinerechner zur Verfügung.

Assistance

EU­-weit 24h-­Schadenaufnahme; 24h-­Reise­information; Pannenhilfe und eventuelles Abschleppen des Fahrzeuges; Bergung des Fahrzeuges; nach Fahrzeugausfall: Mietwagen, Übernachtung, Weiterfahrt oder Rückfahrt, Fahrzeugtransport, Fahrzeugunterstellung; Fahrzeugverzollung und ­Verschrottung.

Fixprämie € 29,– jährlich.

Richtig gut für richtig Große

Lkw und Wohnmobile für firmenmäßige Nutzung - Prämienübersicht

Lkw bis 5 t Nutzlast und 7,5 t Gesamtgewicht und Wohnmobile bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht

Tarif ohne Bonus-Malus-System. Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer.

Nutzlast

€ 15 Mio.

€ 20 Mio.

bis 0,5 t

€ 997,66

€ 1.016,66

bis 1,5 t

€ 1.155,05

€ 1.177,05

bis 3 t

€ 1.351,67

€ 1.377,42

bis 5 t

€ 2.535,28

€ 2.583,57

Moped, Motorräder, Motordreiräder etc. - Prämienübersicht

Moped

Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer.

Ausführung

€ 10 Mio.

€ 15 Mio.

einsitzig

€ 23,10

€ 24,73

zweisitzig

€ 130,19

€ 137,16

mehrspuriges Kleinkraftrad

€ 130,19

€ 137,16

einspuriges Kleinkraftrad

€ 310,68

-

Motordreiräder

Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer.

Hubraum

€ 10 Mio.

€ 15 Mio.

bis 125 ccm

€ 106,47

€ 111,18

bis 350 ccm

€ 121,59

€ 123,90

über 350 ccm

€ 330,13

€ 336,39

Motorräder

Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer.

Hubraum

Pauschalversicherungssumme € 10 Mio.

bis 125 ccm

€ 66,84

bis 200 ccm

€ 72,41

bis 250 ccm

€ 77,97

bis 350 ccm

€ 94,60

bis 500 ccm

€ 129,20

über 500 ccm

€ 158,19

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Quad über 50 ccm, Mopedauto) – nur für private Nutzung

Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer.

Variante

€ 10 Mio.

€ 15 Mio.

Variante A

€ 323,55

€ 329,84

Variante B

€ 404,45

€ 412,39

Diese Risken sind anfragepflichtig. Keine Annahme von Lenkern vor dem vollendeten 23. oder nach dem vollendeten 75. Lebensjahr.

Regelung für junge Lenker: Für Versicherungsnehmer und Lenker bis zum vollendeten 23. Lebensjahr – Schadenersatzbeitrag von € 500,- pro Schadenfall (ausgenommen ein- und zweisitzige Mopeds sowie ein- und mehrspurige Kleinkrafträder).
Genereller Stilllegungsverzicht.

Bei der Arbeit zählt Leistung.

Zugmaschinen & Anhänger - Prämienübersicht

Zugmaschinen

Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer. Keine Annahme über 50 kW.

mit einer Bauartgeschwindigkeit von

€ 10 Mio.

€ 15 Mio.

nicht mehr als 25 km/h

€ 169,81

€ 177,41

mehr als 25 km/h bis 50 kW

€ 339,60

€ 354,84

Anhänger – nur für private Nutzung

Prämien sind Jahresprämien inkl. 11 % Vers.Steuer. Annahme nur für Anhänger, die mit einem Pkw und Kombi gezogen werden können und gleichzeitig mit dem Zugfahrzeug (oder zusätzlich zu diesem) versichert werden.
 

€ 10 Mio.

€ 15 Mio.

Prämie

€ 20,68

€ 21,77

Besonders vergünstigt mit dem

muki Berufsgruppen-Tarif

In der Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko und Vollkaskoversicherung sowie in der Insassenunfallversicherung wird Dienstnehmern der u. a. Organisationen und Einrichtungen ein 10 %iger Rabatt eingeräumt.

Diese Regelung gilt nur für Pkw, Kombi, Lkw bis 1,5 t Nutzlast und Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht, die privat genutzt werden. Das Fahrzeug muss auf aktive oder im Ruhestand befindliche Dienstnehmer oder deren im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten oder Lebensgefährten angemeldet sein.

Als Nachweis benötigen Sie nur eine Kopie bzw. Scan Ihres Dienst- oder Mitarbeiterausweises und die Angabe Ihres Dienstortes.

muki Berufsgruppenrabatt für

  • Berufsfeuerwehr
  • Berufsrettung
  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundesbedienstete
  • Bundesheer
  • Gemeindebedienstete
  • Justiz
  • KindergärtnerInnen
  • Krankenhaus
  • Landesbedienstete
  • Magistratsbedienstete
  • Ministerium
  • Polizei
  • Sanatorium
  • Straßenmeisterei
  • Universität
  • Verkehrsbetriebe
  • Krankenhaus (diverse Vertragskrankenhäuser)
  • Sämtliche Banken und Sparkassen
  • AUVA
  • BVA
  • Gebietskrankenkassen
  • PVA
  • Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft
  • Sozialversicherungen (diverse)
  • Arbeiterkammer und BFI
  • Bundeswirtschaftskammer
  • Handelskammer
  • Kammer der gewerblichen Wirtschaft, WIFI
  • Landwirtschaftskammer
  • Kammern (diverse)
  • A1 Telekom Austria
  • ASFINAG
  • Caritas
  • Casinos Austria
  • E-Werke und ähnliches
  • Forschungszentrum Arsenal GmbH
  • Forschungszentrum Seibersdorf
  • Flughafen
  • Fluglinien Österreich
  • Geschützte Werkstätten
  • Gewerkschaft öffentlicher Dienst
  • IEF Service GmbH
  • Krankenhaus Management (KMB)
  • Kuratorium Wiener Pensionistenheime (KWP)
  • ÖBB
  • Post
  • ORF
  • OMV
  • T-Mobile
  • AGES Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
  • AGES Pharm Med
  • Agrarmarkt Austria
  • Arbeitsmarktservice (AMS)
  • Austro Control GmbH
  • BBG Bundesbeschaffungs GmbH
  • BHAG Buchhaltungsagentur des Bundes
  • Bundes Wertpapieraufsicht
  • Bundesbeschaffung GmbH
  • Bundesimmobilien GmbH
  • Bundesrechenzentrum
  • Bundessporteinrichtungen GmbH
  • Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG
  • Energie Control GmbH
  • Familie & Beruf Management GmbH
  • Gesundes Österreich GmbH
  • Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes
  • Insolvenz-Ausfallgeld-FondsService GmbH
  • Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH
  • Museumsquartier Errichtungsund Betriebs GmbH
  • Münze Österreich AG
  • Museen (Bund und Land)
  • ÖFPZ Arsenal GmbH
  • Österreich Institut GmbH
  • Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
  • Österreichische Bundesforste AG
  • Österreichische Donau Betriebs AG
  • Österreichische Mediathek
  • Österreichische Salinen AG
  • Österreichische Staatsdruckerei AG
  • Rundfunk und Telekom RegulierungsgmbH RTR
  • Schönbrunn Kultur- und BetriebsgmbH
  • Spanische Hofreitschule
  • Statistik Österreich IAF Service GmbH
  • Theater (Bund und Land)
  • Theaterservice GmbH
  • Tiergarten Schönbrunn
  • Umweltbundesamt

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird anhand der Kfz-Leistung berechnet. Zusätzlich ist für Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 01.10.2020 der CO2-Wert (WLTP) relevant. Für Autos ohne Katalysator erhöht sich die Steuer um 20 % (gültig für Kfz mit Erstzulassung vor dem 01.01.1987).

Jede Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlich zur Prämie der Haftpflichtversicherung die motorbezogene Versicherungssteuer einzuheben und an die zuständige Finanzbehörde weiterzugeben. Die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet sich anhand der Motorleistung des Fahrzeuges in Kilowatt (kW) und dem gewählten Intervall der Zahlung.

Nähere Informationen zum Steuersatz, zur Berechnung und möglichen Befreiung von der Steuer finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Annahmerichtlinien

  • Keine Annahme von jugendlichen Lenkern unter 21 Jahren (vollendetes 21. Lebensjahr = 21. Geburtstag), auch nicht als 2. Zulassungsbesitzer (Ausnahme: Moped ein- und zweisitzig – Annahme ab Vollendung des 15. Lebensjahres; keine Annahme von Mopedautos vor Vollendung des 23. und Motorrädern vor Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Interne Stufenmitnahme möglich (Voraussetzung: gleicher Versicherungsnehmer, keine Schäden anhängig, mind. 2 Jahre beim Vorversicherer und keine Verbands-Malusstufe ab Prämienstufe 10 aufwärts)
  • Schadenersatzbeitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Lenker, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (ent­fällt bei L17-Ausbildungsfahrten gem. Klausel HS5 2018); gilt nicht für PKW, LKW und Wohnmobile für firmenmäßige Nutzung, Mopeds und Anhänger
  • Erhöhte Selbstbeteiligung in der muki Kfz-Vollkaskoversicherung beim selbstverschuldeten Unfall für Lenker, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (entfällt bei L17-Ausbildungsfahrten gem. Klausel KS2 2018); gilt nicht für LKW und Wohnmobile für firmenmäßige Nutzung
  • Autobusse und Autobusanhänger
  • Schulfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug
  • Fahrzeuge mit Probefahrtkennzeichen
  • Fahrzeuge mit Überstellungskennzeichen
  • Tankfahrzeuge
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung
  • Taxi und Mietfahrzeuge
  • Verträge (Antragssteller) ab Prämienstufe 10 aufwärts
  • Vom Vorversicherer gekündigte Risken (auch einvernehmliche Vertragsauflösung und mangels Zahlung)
  • Kurzfristige (unter 1 Mon.) beantragte Haftpflichtversicherung
  • Auf ein Jahr befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
  • Versicherungsnehmer (natürliche Personen), die nicht im Besitz eines Führerscheines sind
  • Fahrzeuge, die zu einer besonderen Verwendung bestimmt sind (ausgenommen Verwendungsbestimmung: 19 & 29)
  • Blaulichtorganisationen
  • Arzt mit Bewilligung für das Verwenden eines Blaulichtes im Einsatzfall
  • Schneeräumdienste
  • Gemeindefahrzeuge
  • Personen, die von der Versicherungssteuer befreit sind (Diplomaten, Botschaftsmitarbeiter usw.)
  • Autohändler, gewerblich und privat
  • Fahrzeuge, die als Leihwagen angeboten werden (Werkstätten, Kfz-Handel etc.)
  • Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Elektroantrieb
  • Flottenverträge
  • Versicherungsnehmer über 81 Jahre
  • Quads
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Versicherungsbestätigungen (VB) dürfen nicht rückwirkend ausgestellt werden.